Betrifft: Educard und Datenschutz Drucken
Donnerstag, den 24. November 2011 um 12:50 Uhr

In letzter Zeit traten vor allem von Elternseite Fragen auf, inwieweit Schülerdaten im Zusammenhang mit der Educard geschützt sind.

Dazu ist grundsätzlich zu sagen, dass Schülerdaten grundsätzlich nicht an dritte Personen oder Firmen weitergegeben werden dürfen.
Die Fa. Paylife, die den Quick-Zahlungsverkehr abwickelt, erhält und erhielt von der Schule KEINERLEI Daten irgendwelcher Art. Quick-Zahlungsverkehr mit der Educard ist grundsätzlich anonym und es ist die Preisgabe persönlicher Daten nicht nötig (im Gegensatz z.B. zu Kreditkartenzahlungen, wo personalisierte Rechnungen ausgestellt werden).

Diese Anonymität des Zahlungsvorganges war und ist ein Grund für die Schule, die Educard als Mittel des bargeldlosen Zahlungsverkehrs einzusetzen.

Auch im Edushop, einem Service des Unterrichtsministeriums, in dem die schulbezogenen Zahlungen verwaltet werden, beschränken sich die verwendeten Daten der Schüler auf ein absolutes Minimum: Name, Vorname, Klasse und Schülernummer sind alle Daten, die hier verwendet werden. (weder Geburtsdatum, noch Adresse, E-Mail, etc. scheinen hier auf). Der Edushop wird vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Sport betrieben und ist daher nicht als eine "kommerzielles" Service anzusehen.

Die Daten auf der Karte selber (Foto, Name, Geburtsdatum, Klasse) sind notwendig für die Erstellung der Karte als Personalauweis. Die Sicherheit der verwendeten Daten liegt ebenfalls im Verantwortungsbereich des Unterrichtsministeriums bzw. der Schulverwaltung.