Hausordnung Drucken
Samstag, den 11. September 2010 um 12:12 Uhr

EINLASS IN DIE SCHULE

 

Das Abstellen von Fahrrädern auf der Schulliegenschaft ist ausschließlich auf den dafür vorgesehen Einrichtungen (beim Haupteingang und beim Nordeingang zum Turnsaaltrakt) gestattet.
Der Schülereinlass am Morgen erfolgt 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn durch den Haupteingang. SchülerInnen, die zum vorzeitigen Betreten des Schulgebäudes berechtigt sind (Einlassschein) oder solche, die sich zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht in der Schule aufhalten, dürfen nur die Pausenhalle im 1. Stock oder andere von der Schule zur Verfügung gestellte Räume benutzen.


VERHALTEN IN DER SCHULE

Im Schulgebäude haben Schüler und Schülerinnen Schulschuhe zu tragen, die ausschließlich als Schulhausschuhe Verwendung finden: Pantoffeln mit fester Sohle (keine Stoffpatschen) oder Hallenschuhe mit heller Sohle.
Wertgegenstände und größere Geldbeträge sollen nicht in die Schule mitgebracht werden.
Während der Unterrichtszeit oder während der Pausen sowie nach Unterrichtsschluss darf sich niemand in den Garderoben aufhalten.
Mit dem Läuten zu Beginn der Unterrichtsstunden sind die SchülerInnen in ihren Klassen oder vor bzw. in den jeweiligen Unterrichtsräumen anwesend. Die Tür zum Klassenzimmer bleibt bis zum Eintreffen eines Lehrers/einer Lehrerin oder einer anderen autorisierten Person geöffnet.
Die Sitzordnung wird vom Klassenvorstand möglichst im Einvernehmen mit den SchülernInnen festgelegt. Vorübergehenden Platzwechsel während der Unterrichtsstunde erlaubt der anwesende Professor/die anwesende Professorin.
Die Klassenzimmer sind sauber zu halten. Während der Pausen sind die Fenster geschlossen. Nach dem Unterricht sind die Klassenräume in ordentlichem Zustand zu hinterlassen, die Stühle sind auf die Bänke zu stellen, die Fenster zu schließen und das Licht auszuschalten.
Die in den Klassen vorhandenen audio-visuellen Geräte (Dia-, Overheadprojektoren etc.) sind mit Schonung zu behandeln und nur von den damit beauftragten Schülern/Schülerinnen („Medienassistenten") zu bedienen.
Gemäß SchUG sind die SchülerInnen zur aktiven Mitarbeit während des Unterrichts verpflichtet. Daher ist die private Verwendung von Unterhaltungselektronikgeräten (Computerspiele, iPods u.v.m.) während des Unterrichts verboten.
Der Einsatz von Radios, Kassetten-, Diskettengeräten in den Pausen ist nur mit Genehmigung des jeweiligen Klassenvorstandes gestattet. Eine Störung anderer ist grundsätzlich zu unterlassen (max. Zimmerlautstärke). Das Hören von Musik in den Pausen über Kopfhörer ist gestattet. Mobiltelefone sind während des Unterrichts abzuschalten.
Das Verlassen der Schule ist während des Vormittagsunterrichts (einschließlich der „Freistunden") nicht gestattet. Ausnahmen können in begründeten Fällen mit Erlaubnis des/der Klassenlehrers/in, Klassenvorstandes oder Direktors gewährt werden. Bei durchlaufendem Unterricht ist es den SchülerInnen der Oberstufe gestattet, zwischen 13.15 und 13.30 Uhr das Schulgebäude zu verlassen. Ist mindestens eine Schulstunde zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht frei, ist es allen SchülerInnen freigestellt das Schulgebäude zu verlassen.
SchülerInnen, die sich von Pflichtgegenständen abgemeldet haben oder von der Teilnahme an solchen befreit sind, halten sich in dieser Zeit in der Pausenhalle im 1.Stock oder in anderen von der Schule zur Verfügung gestellten Räumen auf.
Ist eine Teilnahme am Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport" aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, haben die SchülerInnen während des Turnunterrichts anwesend zu sein, ausgenommen bei Rand- oder Nachmittagsstunden, wenn der Schularzt die entsprechende Befreiung ausgestellt hat oder eine Entschuldigung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
Beim Wechsel des Unterrichtsraumes sind die Schulsachen mitzunehmen oder so zu verstauen, dass im Bedarfsfall der Klassenraum von anderen Gruppen benützt werden kann.
Die SchülerInnen dürfen den Turnsaaltrakt erst nach Beginn der Turnstunde betreten, ausgenommen bei ausdrücklicher Erlaubnis des Turnlehrers/der Turnlehrerin.
Die SchülerInnen haben sich in den Pausen so zu verhalten, dass Selbst- oder Fremdgefährdung ausgeschlossen werden kann.
In den großen Pausen halten sich die SchülerInnen in den Pausenräumen (Hallen, Gängen) bzw. bei Schönwetter (Hofpause) im Atrium oder auf den vorgesehenen Freiflächen auf.
Der Aufenthalt in den Klassenzimmern ist SchülernInnen der Oberstufe bei entsprechend diszipliniertem Verhalten gestattet, SchülerInnen der Unterstufe dürfen ebenfalls für die Einnahme der Jause im Klassenraum verweilen.
Vor dem Buffet ist jedes Gedränge zu vermeiden. Gebinde (Dosen, Flaschen etc.) sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu geben.
Im Sinne eines umweltgerechten Verhaltens werden alle Mitglieder der Schulgemeinschaft aufgefordert den anfallenden Müll sorgfältig zu trennen und über die aufgestellten Sonderbehälter zu entsorgen.
Die WC- und Waschräume sind rein und in hygienischem Zustand zu halten.
Das Rauchen ist im gesamten Schulareal untersagt.
Bei jeglicher Art von Schulveranstaltung (Regelunterricht, Exkursionen und dgl.) herrscht Rauch- und Alkoholverbot (Das Verbot bezieht sich selbstverständlich auch auf sämtliche andere Drogen!). Der Verstoß dagegen auf einer mehrtägigen Exkursion zieht den sofortigen Ausschluss von dieser nach sich. Über weitere Konsequenzen entscheidet die Disziplinarkonferenz.

Der Konsum von sog. „energy-drinks" ist auf Schulveranstaltungen verboten.

 

ERKRANKUNGEN

 

Zum Schularztbesuch meldet sich der Schüler/die Schülerin beim unterrichtenden Lehrer ab. Wird der Schularzt nicht erreicht, ist unverzüglich wieder die Klasse aufzusuchen.
Zeigen sich Anzeichen einer Krankheit oder hat sich der Schüler/die Schülerin verletzt, wird der Schularzt zu Rate gezogen, und die Erziehungsberechtigten werden verständigt. Sind die Erziehungsberechtigten nicht erreichbar, entscheidet der unterrichtende Lehrer in Absprache mit der Schulleitung über die zu ergreifenden Maßnahmen.
Kranke SchülerInnen dürfen grundsätzlich niemals ohne Begleitung, die von den Erziehungsberechtigten zu organisieren ist, nach Hause entlassen werden.

 

VERLUSTE UND BESCHÄDIGUNGEN

 

Verluste sind im Sekretariat anzuzeigen; dort bzw. beim Schulwart sind auch Fundgegenstände abzugeben.
Sachbeschädigungen am Eigentum der Schule oder eines Schülers/einer Schülerin und begründeter Verdacht eines Diebstahls sind sogleich dem Klassenvorstand bzw. der Direktion zu melden.
Die SchülerInnen sind verpflichtet, vorsätzlich durch sie herbeigeführte Beschädigungen oder Be-/Verschmutzungen zu beseitigen.

 

SONSTIGES

 

Veranstaltungen von SchülerInnen im Schulgebäude bzw. im Schulgelände außerhalb der Unterrichtszeit (Faschingsfeiern etc.) bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Direktion.
Novellierung durch den SGA am 6. 11. 2007
Diese Hausordnung ist lt. SchUG § 43 für alle SchülerInnen verbindlich. Verstöße werden im Rahmen der schulischen Erziehungsmittel geahndet und können sich lt. § 18 der Leistungsbeurteilungsverordnung auf die Note für das Verhalten des Schülers/der Schülerin („Betragensnote") auswirken